Landtag beschließt Wahlrecht mit 16
In Brandenburg gilt künftig ein Wahl-recht ab 16 Jahren. Jugendliche können an den Wahlen zum Landtag, zu Gemeindevertretungen sowie von Bürgermeistern und Landräten teilnehmen.
Der Brandenburger Landtag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Verfassung in namentlicher Abstimmung.
Für die Absenkung des Wahlrechtsalters war eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Landtages erforderlich. Erstmals in einem Flächenland haben damit Jugendliche ab 16 Jahre ein Wahlrecht.
Quelle: rbb Nachrichten
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